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BGH, 06.05.1997 - 1 StR 179/97 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versuch der Entziehung der Strafverfolgung als zulässiger Strafschärfungsgrund - Voraussetzungen der strafschärfenden Wirkung der Selbstbegünstigung - Nachteilige Auswirkung des Nachtatverhaltens bei der Strafzumessung - Beurteilungsspielraum des Tatrichters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.07.1996 - 1 StR 338/96
Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 1 StR 179/97
Der Versuch, sich selbst (durch Spurenbeseitigung) der Strafverfolgung zu entziehen, ist "als solcher" nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein zulässiger Strafschärfungsgrund (vgl. zuletzt BGH NStZ-RR 1997, 99, 100 m.w.Nachw.).